Betrifft: Eherecht


Am Donnerstag, den 28. Juni hält der Bundestag eine namentliche Abstimmung zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts. Ich habe dazu mal meinem MdB geschrieben – mach‘ Du es doch auch

Wie findest Du die/den Abgeordneten für Deinen Wahlkreis?
Generell bspw. unter http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp
oder http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundestagswahlkreise
München-Nord: Johannes Singhammer, CSU, johannes.singhammer@bundestag.de
München-Ost: Herbert Frankenhauser, CSU, herbert.frankenhauser@bundestag.de
München-Süd: Peter Gauweiler, CSU, peter.gauweiler@bundestag.de
München-West/Mitte: Hans-Peter Uhl, CSU, hans-peter.uhl@bundestag.de

Betrifft: Drucksache 17/6343
http://dip.bundestag.de/btd/17/063/1706343.pdf

„Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts”

Sehr geehrter Herr Singhammer,

als Abgeordneter im Deutschen Bundestag für den Wahlkreis München Nord vertreten Sie auch meine Interessen in Berlin.

Seit nun sieben Jahren lebe ich mit meinem Partner zusammen. Als wir uns kennenlernten, war er achtzehn, ich zwanzig Jahre alt. Gemeinsam durchlebten wir viele Höhen und Tiefen und standen uns in allen Lebenssituationen treu zur Seite.
Keiner von uns hat sich je etwas zuschulden kommen lassen, wir haben mittlerweile beide akademische Abschlüsse errungen und engagieren uns an vielen Stellen ehrenamtlich für die Gesellschaft. Wir zahlen Steuern, planen unsere Zukunft und erfüllen unsere Bürgerpflichten.

Dennoch unterscheidet uns das Gesetz an vielen Stellen vom Rest der Gesellschaft, weil unsere Partnerschaft aus zwei Personen des gleichen biologischen Geschlechts besteht. Zwar erlaubt die „eingetragene Lebenspartnerschaft” in vielen Bereichen bereits ähnliche Rechte und Pflichten wie sie auch verheiratete Paare von Frau und Mann erfahren, doch wird selbst eine fortgeführte Angleichung die Unterscheidung nur weiter zementieren.
Die tägliche Erfahrung mit der Anerkennung von Beziehungsformen wird nämlich nicht ausschließlich von Bundesgesetzen bestimmt. Viele separate Satzungen, Regelungen und Verordnungen werden weiterhin spezifisch auf die „Ehe” abzielen und müssten angepasst werden; das Gleiche gilt für Regeln innerhalb von Unternehmen oder Vereinen.
Als ich beispielsweise im Rahmen meines Studiums für die Firma BMW tätig war, las ich in den Richtlinien bzgl. Urlaub, dass Arbeitnehmer*innen nach einer Eheschließung zwei Tage Sonderurlaub erhalten, nach einer Lebenspartnerschaft jedoch nur einen. Rechtfertigt die Tatsache der „Gleichgeschlechtlichkeit” Ihrer Ansicht nach wirklich derartige Unterscheidungen?

Solche Problemstellungen ließen sich von vornherein vermeiden, würde die bürgerliche Ehe von vornherein für Menschen beliebigen Geschlechtes geöffnet. Schlussendlich wird die Beziehung dieser Menschen aus ihren Personen gebildet – und nicht aus ihren Geschlechtern.
Daher möchte ich Sie inständig ersuchen, bei der namentlichen Abstimmung zu obigem Gesetzentwurf am morgigen Donnerstag, 28. Juni 2012, zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Arthur Schmid