Schaumweinrechner

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom deutschen Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß“. Sie wird bis heute erhoben und beträgt aktuell 136 € für den Hektoliter (entspricht ca. 1,02 € für eine reguläre Flasche Schaumwein).

Die Schaumweinsteuer ist ein bekanntes Beispiel für Abgaben, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber nach Wegfall des Zwecks nicht wieder abgeschafft wurden. Sie betrifft überproportional stark Tunten und andere stilvolle Menschen, die den Schaumwein anderen, weniger schmackhaften Getränken vorziehen – eine klare Diskriminierung.

Frei nach Wikipedia, Quelle Spiegel 20 / 1950

Dieser Graph zeigt die Entwicklung des Verteidigungshaushaltes (blau) und des prozentualen Anteils der Schaumweinsteuer am Verteidigungshaushalt (schaumweinfarben).

 

Im Jahr 2018 betrug das Aufkommen aus Schaumweinsteuer 382 Mio. € [statistisches Bundesamt, 2019]. Dies entspricht ca. 40% des kaufkraftäquivalenten Preises der SMS Nassau in 19081, oder etwa 1% des Etats der Bundeswehr.

[1] Inflationsbereinigung ist aufgrund der Hyperinflation 1914–1923 nicht aussagekräftig. Berechnung über zeitgenössische Gehälter: Hafenarbeiter verdienten 1908 ca. 60 Mk. Bezogen auf eine Stelle mit Mindestlohn in 2019 ergibt das einen Faktor von ca. 25.
Gesamtkosten SMS Nassau in 1908: 37,5 Mio. Mk, ergibt ca. 935 Mio. €.

 

Erstellt mit Daten des statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums der Verteidigung. Die kaiserliche Kriegsmarine dankt Ihnen für Ihren Beitrag und wünscht Ihnen Volldampf Voraus!
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